Text in PDF-Format öffnen

Frauenrechte als Prüfstein:
Menschenrechte aus feministisch-theologischer Sicht

 

Vortrag anlässlich des Studientags des Täuferischen Forums für Frieden und Gerechtigkeit, 18.11.2017 in Biel

 

"Frauenrechte sind Menschenrechte." Was uns heute selbstverständlich erscheint, war nicht immer so. Das Konzept der Menschenrechte unterstellt zwar, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten versehen sind. Das Menschenrechtssystem wurde jedoch vor allem von Männern ausgestaltet und die Menschenrechte galten nicht von Anfang an in gleicher Weise auch für Frauen.

 

1. Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht

Die feministische Kritik an den Menschenrechten gehört zu den historisch ältesten Einwänden. Sie machte deutlich: Die Menschenrechte gelten nicht universell, sondern haben ein Geschlecht. So schlossen die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 und die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 Frauen aus, da sie als nicht gleichwertige, das bedeutet mit gleichen Rechten ausgestattete Menschen verstanden wurden. Die Menschen- und Bürgerrechte galten nur für Männer, bis 1794 auch nur für "weisse" Männer. Personen "of Color" und die indigene Bevölkerung in den Kolonien waren ebenso wie die Frauen von den Menschen- und Bürgerrechten ausgeschlossen.[1] Die Benachteiligung zeigte sich darin, dass Frauen nicht in die französische Menschenrechtserklärung von 1789 integriert und in der zwei Jahre später verabschiedeten Verfassung lediglich als sogenannte "Passivbürger", ohne politische Gestaltungsrechte, deklariert wurden. Die französische Frauenrechtlerin Olympe de Gouges (1748-1793) stellte daher schon 1791 der französischen Erklärung eine "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" gegenüber. In dieser forderte sie u.a. die Ebenbürtigkeit der Frau mit dem Mann, die gleichen Rechte der Frau auf Eigentum, Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.[2] Doch die Hoffnung auf Gleichberechtigung wurde nicht erfüllt und Olympe de Gouges bezahlte ihren Kampf um Frauen-Menschenrechte mit dem Leben – was auch heute noch in vielen Ländern der Fall ist.

Erst im 19. Jahrhundert errang die sog. erste Frauenbewegung die Gleichheit der Geschlechter als zentrales menschenrechtliches Anliegen. Dieses zeigte sich in der rechtlichen und verfassungsrechtlichen Niederschreibung der Geschlechtergleichheit in zahlreichen Staaten und in der Charta der Vereinten Nationen im Jahr 1945. In der Präambel wird die "Gleichberechtigung von Mann und Frau" definiert sowie eine Achtung der Menschenrechte für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion formuliert.[3] In den meisten westlichen Staaten wurde das Frauenwahlrecht dann im Laufe des 20. Jahrhunderts eingeführt.

 

2. Frauenrechte als Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 stellt in Artikel 1 Freiheit und Gleichheit in einen unauflöslichen Zusammenhang und bezieht sie auf alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht: "Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren." Durch eine geschlechtsneutrale Formulierung von Menschenrechten, zusammen mit einem Verbot von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sollten die Menschenrechte auch für Frauen umgesetzt werden. Doch es zeigte sich, dass trotz dieses Übereinkommens die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Frauen noch immer weitgehend diskriminierten. Die sog. zweite Frauenbewegung seit den 1960er Jahren gab dann neue Anstösse für die Rechte von Frauen, indem sie u.a. einen eigenen Menschenrechtsvertrag für Frauen forderte. Dieser sollte die Lebenswirklichkeit von Frauen einbeziehen, Menschenrechtsverletzungen, die Frauen aufgrund ihres Geschlechts erleiden, in den Menschenrechtskatalog aufnehmen, staatliche Pflichten verdeutlichen und wirkliche Gleichheit herbeiführen. Das Jahr der Frau, das die Vereinten Nationen für 1975 ausriefen, die UN-Dekade der Frau und die damit verbundenen Weltfrauenkonferenzen unterstrichen diese Forderung.

Im Jahr 1979 wurde das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) verabschiedet. Diese Frauenrechtskonvention ist das bedeutendste Menschenrechtsdokument für Frauenrechte. Das Übereinkommen beinhaltet Diskriminierungsverbote, die annähernd die gesamte Lebenswirklichkeit von Frauen betreffen, und verbietet direkte und indirekte Diskriminierungen. Für die Entwicklung der völkerrechtlich garantierten Menschenrechte ist CEDAW ein Meilenstein, weil die Konvention die Unrechtserfahrungen von Frauen in einer menschenrechtlichen Sprache formuliert und auf dieser Grundlage die menschenrechtlichen Pflichten der Staaten konkretisiert.4 So sind die Staaten verpflichtet, "alle geeigneten Massnahmen" zu treffen, "um einen Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau zu bewirken", um so zur Beseitigung von Vorurteilen und herkömmlichen Vorstellungen von der Unterlegenheit oder Überlegenheit des einen oder anderen Geschlechts sowie zur Überwindung von stereotypen Rollenverteilungen von Mann und Frau zu gelangen (Art. 5a).

Auf der Weltkonferenz für Menschenrechte 1993 in Wien wurde erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen ausdrücklich Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung verurteilt und geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung in und ausserhalb der Ehe, sexuelle Ausbeutung, internationaler Frauenhandel und sowie alle für Frauen schädliche traditionellen Praktiken als unvereinbar mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person bezeichnet.[5]

Die Wiener Dokumente bildeten die Grundlage für die Internationale Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung in Kairo von 1994. Dort wurden erstmals Sexualität und sexuelle Gesundheit nicht mehr nur in Bezug auf ihre Verletzung, sondern positiv gefasst: Sexuelle Gesundheit wird als Teil der reproduktiven Gesundheit verstanden. Das Aktionsprogramm der Kairo Konferenz war das erste internationale Dokument, das "reproduktive Rechte" und "sexuelle Gesundheit" als Rechte aufnahm, welche von Hilfsprogrammen geschützt werden sollten.

Auch auf der 4. Weltfrauenkonferenz, die 1995 in Beijing stattfand, wurde bekräftigt, dass Frauenrechte Menschenrechte sind. In der anlässlich dieser Konferenz verabschiedeten Aktionsplattform verpflichten sich die Staaten, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Gesellschaftsbereichen voranzutreiben, die (sexuellen und reproduktiven) Rechte der Frauen zu schützen, Frauenarmut zu bekämpfen, geschlechtsspezifische Diskriminierungen in den Gesundheits- und Bildungssystemen abzubauen und Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen.

 

3. Religion und Frauen-Menschenrechte: ein spannungsvolles Verhältnis

Die Kirchen, vor allem die römisch-katholische Kirche, standen den Menschenrechten lange Zeit kritisch bis ablehnend gegenüber. Die Ereignisse während des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges führten dann aber zu einem Umdenken innerhalb beider Kirchen und zu einer Hinwendung zu den Menschenrechten. Seitdem die katholische und evangelische Kirche die Menschenrechte Mitte des 20. Jahrhunderts anerkannt hatten, wurde ein Engagement der Kirche für die Menschenrechte gefordert und häufig mit dem Hinweis auf die Menschenwürde verbunden.[6] So heisst es z.B. in einer Verlautbarung der drei Schweizer Landeskirchen zum 60-jährigen Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, am internationalen Menschenrechtstag vom 10. Dezember 2008: "Die Menschenrechtsarbeit der christlichen Kirchen gründet in der schöpfungstheologischen Aussage von der Gottebenbildlichkeit aller Menschen (Gen 1,26f.; vgl. Gen 5,1.3; 9,6; Ps 86). Im Zuspruch Gottes an jeden Menschen gründet die Gleichheit aller Menschen, die in der gleichen Achtung der Menschen als Menschen zum Ausdruck kommt. Menschenrechte sind Grundlage der Gesellschaft. Wenn ein soziales, politisches oder ökonomisches System die menschliche Würde angreift oder zerstört, ist es Aufgabe der Kirche, für die Würde, Freiheit und Verantwortung der Person einzutreten. Jede Form der Diskriminierung, Ausgrenzung, Freiheitsbeschränkung beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der Ethnie, des sozialen Status, der Überzeugungen oder des Glaubens einer Person widersprechen der Auszeichnung des Menschen als Geschöpf Gottes."[7]

Doch was Frauenrechte als Menschenrechte anbelangt, begannen schon im Vorfeld der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing und erst recht danach fundamentalistische christliche Kreise, der Vatikan und einige islamische Staaten die reproduktiven Rechte der Frauen sowie ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu bekämpfen und Frauenrechte einzuschränken. Die römisch-katholische Kirche hat die Kampagne initiiert und die Forderung nach reproduktiven und sexuellen Rechten durch eine Verbindung zu Pädophilie, Prostitution sowie Inzest und Ehebruch diskreditiert.[8]

Zusammenstösse zwischen Geschlechter- und Religionsvorstellungen betrafen den Menschen-Frauenrechtsrechtsdiskurs also von Anfang an. Konservative und fundamentalistische Kreise sahen durch die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen die Fundamente der traditionellen patriarchalen Gesellschaftsordnung und Familie in Frage gestellt. Bereits im Juni 1995, im Vorfeld der Weltfrauenkonferenz in Beijing, hatte Papst Paul II einen Brief "An die Frauen" verfasst, in dem er die komplementäre Beziehung von Mann und Frau bzw. die heterosexuelle Geschlechterordnung als die einzig wahre hervorhob.

Auch in evangelikalen und fundamentalistischen Kreisen sind angeblich natürliche, komplementäre Geschlechterrollen sowie restriktive Geschlechter- und Sexualnormen weit verbreitet. Im Zentrum steht die patriarchale Familie als heterosexuell organisierte Keimzelle der Gemeinschaft sowie als einziger Ort legitimer Sexualität. Religiös begründet wird diese Geschlechterordnung meist durch eine patriarchale Interpretation der Heiligen Schriften. Argumentiert wird mit der göttlichen Schöpfungsordnung, die im ersten und zweiten Schöpfungsbericht niedergelegt sei. Hier würden klare biologische Unterschiede, die traditionellen hierarchischen Geschlechterrollen sowie die heterosexuelle Ehe durch die göttliche Schöpfung begründet. Auch in anderen Religionsgemeinschaften werden religiöse Glaubenslehren mobilisiert, um Frauenrechte einzuschränken und Frauen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu beschneiden, werden Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen mit religiösen Lehren oder Werten gerechtfertigt.

Ist Religion also schlecht für Frauen? Dieser Frage geht die Politologin Anne Jenichen in einem Artikel nach, der empirische Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen öffentlichen Religionen und den Menschenrechten der Frau vorstellt.[9] Sie vertritt darin die These, dass nicht Religion an sich ein Problem für die Menschenrechte von Frauen darstellt, sondern die Privilegierung patriarchaler Interpretationen von Religion bzw. die Marginalisierung progressiver Interpretationen, wie sie in vielen Kontexten heute stattfindet. Mit anderen Worten: Religionen sind ambivalent. Religion kann sowohl Mittel zur Stützung männlich dominierter Machtstrukturen sein als auch ein Mittel, um Macht und überkommene Geschlechterhierarchien herauszufordern. Religiös begründete Ansprüche auf die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen haben viele emanzipatorische Bewegungen, zum Beispiel für Geschlechtergerechtigkeit, Demokratie und Menschenrechte, inspiriert. So gibt es auch in der christlichen Religion viele progressive Strömungen wie z.B. feministische und befreiungstheologische. Diese zeigen auf, dass das Christentum auch emanzipatorische Impulse aufweist und nicht grundsätzlich als Gegensatz zu den Frauenrechten gesehen werden muss.

 

4. Frauenrechte einfordern und stärken: feministisch-theologische Postulate

Christliche Frauen haben überall auf der Welt die Initiative ergriffen, um ihre Rechte einzufordern, und sich den Zugang zu religiösen Rollen erkämpft, die mit Autorität und Interpretationsmacht ausgestattet sind. Es sind kontextuelle feministische Theologien und Frauennetzwerke entstanden, die sich aktiv an der Interpretation und Gestaltung ihrer Religion beteiligen und eine Transformation herbeiführen wollen. Religiöse Grundwerte wie Gerechtigkeit und die Gleichheit aller Menschen vor Gott haben Frauen ermutigt, ihre religiösen Gemeinschaften und religiös geprägten Gesellschaften von innen heraus zu reformieren und geschlechtergerecht zu gestalten. Frauen beziehen sich dabei auf den Impuls zur Gleichstellung, der in der christlichen Religion als Grundintention angelegt ist, der aber in der Geschichte von männlichen (Macht-)Interessen überlagert worden ist.

Eine zentrale biblische Quelle für ihre Forderung nach Gleichberechtigung und nach Anerkennung ihrer Menschenwürde und Menschenrechte als Frauen ist dabei die theologische Lehre von der Gottebenbildlichkeit der Frau, wie wir sie in Genesis 1,27, dem ersten Schöpfungsbericht der Bibel, finden: "Gott schuf die Menschen als sein Bild, als Bild Gottes schuf er sie, männlich und weiblich schuf er sie." Hier wird eine schöpfungsmässige Gleichheit von Mann und Frau ausgesagt, die je für sich Bild Gottes sind. Es werden dabei keine schöpfungsmässigen männlichen oder weiblichen Geschlechterrollen festgelegt und keine hierarchischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausgesagt. Beide Geschlechter sind in gleicher Weise Bild Gottes und mit der gleichen Freiheit und Würde ausgestattet. Eine Einschränkung der Menschenwürde und der Menschenrechte der Frauen lässt sich aus der biblischen Schöpfungsordnung nicht ableiten! Im Gegenteil. Der Gedanke der Gottebenbildlichkeit der Frau wurde und wird deshalb von Frauen immer wieder gegen die theologischen und kirchlichen Lehren ins Feld geführt, die die Gleichheit der Frauen und ihre Menschenrechte einzuschränken versuchen.

Eine andere zentrale christliche Quelle, auf die sich Frauen bis heute beziehen, um ihre volle Gleichberechtigung, ihre Würde und Freiheit einzufordern, ist das urchristliche egalitäre Ethos, wie es in der Taufformel von Galater 3,27f. postuliert ist: "Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus (als Gewand) angelegt. Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid 'eins' in Christus Jesus." Das heisst: Für Christen und Christinnen sind alle sozialen, kulturellen und nationalen Trennungen sowie die hierarchischen Unterschiede der Geschlechter überwunden. Sie sind aufgerufen, alle Herrschaftsstrukturen zurückzuweisen und entsprechend dem christlichen Menschenbild die schöpfungsmässige Gleichheit und die Freiheit aller Menschen, auch der Frauen anzustreben. Christlicher Glaube und der Kampf für Menschen- und Frauenrechte sind so gesehen keine Gegensätze, sondern gehören untrennbar zusammen. Es gilt also, den christlichen Fundamentalisten nicht die Deutungshoheit über die "christliche" Religion und die "christlichen" Werte zu überlassen, sondern jene christlichen Traditionen stark zu machen, die von der Gottebenbildlichkeit und der gleichen Würde aller Menschen als einer der zentralen Botschaften des christlichen Glaubens sprechen.

 

Doris Strahm

 

Fussnoten:

1  Vgl. Ulrike Auga, Menschenrechte und Geschlecht. Zum religiösen, kulturellen, politischen und sozialen Diskurs in nationalstaatlicher und globaler Perspektive, in: "Menschenrechte auf dem Prüfstein: Frauenrechte zwischen Religion, Kultur und Politik", Tagungs-Dokumentation, hg. vom Interreligiösen Think-Tank u.a., Basel 2017, S. 14f. Als PDF abrufbar unter: www.interrelthinktank.ch

2  Kruse, Wolfgang, Die Französische Revolution, Ferdinand Schöningh: Paderborn 2005, 134.

3  Artikel 1., Absatz 3. der Charta der Vereinten Nationen. Zitiert nach: Fritsche, Peter K., Menschenrechte. Eine Einführung mit Dokumenten, Ferdinand Schöningh: Paderborn 2016 [2004], 236.

4  Vgl. Auga, a.a.O., S. 15f.

5  Vgl. dazu ausführlich Regina-Maria Dackweiler, Frauenrechte sind Menschenrechte: Transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen, in: Zeitschrift für Menschenrechte 1/2009: Frauen-Menschenrechte, 37-53.

6  Vgl. zum christlichen Diskurs: Frost, Marie-Luise, Die Menschenrechte. Ausdruck der von Gott gegebenen Menschenwürde oder atheistisch motivierter Selbstbestimmung. Christliche Positionen in den Menschenrechten, Masterarbeit, Humboldt-Universität zu Berlin: Berlin 2015.

www.kirchenbund.ch - 2008-09-30-JDH-2008-dt-ultimo, S. 2.

8  Vgl. O.V., Catholics for a Free Choice. The Vatican and the Fourth World Conference on Women. Washington, DC, Catholics for a Free Choice: Vatikan 1995. O.V., „Evangelium Vitae. Pope’s Letter. A Sinister World Has Led to ‚Crimes against Life‘“, in: New York Times, 31-3/1995, A12-A13.

9  Vgl. Anne Jenichen, Ist Religion schlecht für Frauen? Empirische Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen öffentlichen Religionen und den Menschenrechten der Frau, in: Zeitschrift für Menschenrechte, Vol. 5/2011, Nr. 1, 6-20.

 

 

© Doris Strahm 2017